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GVFG-Bundesprogramm

 

Der zweite Tunnel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm

Aufteilung der Kosten zwischen Freistaat Bayern und Bund de facto ca. 50:50, also jeweils ca. 1 Milliarde EUR. Die Milliarde des Bundes für den zweiten Tunnel soll aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm kommen.

Voraussetzung der Förderung durch den Bund: Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Bahn und Freistaat Bayern; Förderantrag der Bahn beim Bundesverkehrsministerium.

Das GVFG-Bundesprogramm ist im Bundeshaushalt jährlich mit 332,5 Mio. EUR dotiert, davon erhalten 252 Mio. EUR die alten Bundesländer und 80,5 Mio. EUR die neuen Bundesländer/Berlin.

Das GVFG-Bundesprogramm endet 2019. Dies ist ein Ergebnis der Föderalismusreform und wurde ins Grundgesetz geschrieben (GG Artikel 125 c).

Für die letzten zehn Jahre (2010-2019) des GVFG-Bundesprogramms stehen den alten Bundesländern insgesamt 2,52 Mrd. EUR Fördergeld vom Bund zur Verfügung. Die alten Bundesländer haben aber zusammen Förderwünsche in Höhe von 6,07 Mrd. EUR an den Bund. Wollte man alle Projekte realisieren, bedeutet das: es fehlen 3,55 Mrd. EUR.

Der zweite S-Bahn-Tunnel München ist das bei weitem teuerste Projekt im gesamten GVFG-Bundesprogramm. Das zweitteuerste Projekt ist der Nord-Süd-U-Bahntunnel in Köln, der etwa die Hälfte des Münchner Tunnels kostet. Alles in allem beansprucht München etwa doppelt so viel Geld wie die Rhein-Main-Region und dreimal so viel wie Berlin.

Rechnet man alle bayerischen Projekte im aktuellen GVFG-Bundesprogramm zusammen, so kommt man auf 1,97 Mrd. EUR. Damit beansprucht Bayern 78% der 2,52 Mrd. EUR, die für alle zehn alten Bundesländer insgesamt zur Verfügung stehen.

Lt. Auskunft von Ewald Schurer, MdB (SZ vom 7.9.2011) sind im aktuellen Haushaltsentwurf des Bundes für den Zeitraum 2012 bis 2015 lediglich 94 Mio. Euro vorgesehen. )

In den oben aufgeführten Berechnungen sind absehbare Kostensteigerungen nicht einbezogen. Legt man die durchschnittliche Kostensteigerung von 45% zu Grunde (ermittelt aus der Analyse von 250 Projekten von Prof. Flyvbjerg, Univ. Oxford, Experte für das Management von Großprojekten), so kostet der zweite Tunnel 2,9 Mrd. EUR.

Praxisbeispiel City-Tunnel Leipzig: rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss 2000, Finanzierungsvereinbarung 2002, Baubeginn 2004, Inbetriebnahme zuerst geplant für 2008, dann für 2011, jetzt zum Fahrplanwechsel 2013. Kosten laut Finanzierungsvereinbarung 572 Mio. EUR; bis 2010 auf 960 Mio. EUR gestiegen - der Landesrechnungshof ermittelt. Der Freistaat Sachsen, der die Mehrkosten finanzieren muss, kann dies nur durch Zweckentfremdung von Mitteln und Einschränkung des ÖPNV-Angebots.